Anwaltliche Gebühren
Gestatten Sie mir ein offenes Wort zu vorstehendem Thema:
Grundsätzlich richten sich die anwaltlichen Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Das RVG ist für jeden Rechtsanwalt verbindlich.
Kosten einer anwaltlichen Beratung
Diese hängen grundsätzlich von der Dauer, dem Umfang der Beratung sowie auch vom rechtlichen Schwierigkeitsgrad ab. Sofern Sie hierzu nähere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per Email für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Kosten einer außergerichtlichen Tätigkeit
Die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit richten sich in der Regel nach dem Wert des Streitgegenstandes. Einen Auszug aus der für alle Kollegen verbindlichen Gebührentabelle finden Sie hier.
Kosten einer gerichtlichen Tätigkeit
Auch hier richten sich die anwaltlichen und gerichtlichen Kosten i. d. R. nach einem Gegenstandswert. Lediglich in einigen Verfahren gibt es so genannte Rahmen-, Wertgebühren. Selbstverständlich bin ich gerne bereit, vor Mandatsübernahme die voraussichtlichen Kosten der Tätigkeit mitzuteilen. Auch kann das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens berechnet werden.
Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung
Soweit eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, werden gesonderte Honorare durch mich nicht erhoben, lediglich eine in Ihrem Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung müsste direkt an mich gezahlt werden. Bitte bringen Sie für diesen Fall bereits eine Versicherungsnummer oder Schadennummer Ihrer Rechtsschutzversicherung zum Beratungsgespräch mit.
Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit zur Regulierung nach einem Verkehrsunfall
Bei begründeten Ansprüchen gegen einen Kfz-Haftpflichtversicherer aus einem Verkehrsunfall trägt die gegnerische Versicherung die auf die Regulierung anfallenden Gebühren, so dass es keinen Grund gibt, bei einem unverschuldeten Unfall anwaltliche Hilfe nicht in Anspruch zu nehmen.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Soweit Ihre finanziellen Verhältnisse schlecht sind, besteht die Möglichkeit, Beratungs- bzw. im Falle eines gerichtlichen Verfahrens Prozesskostenhilfe für Sie zu beantragen Bitte scheuen Sie sich nicht, mich hierauf anzusprechen. Zum Thema Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe informiert die Senatsverwaltung für Justiz Berlin. Hier erfahren Sie, ob Sie berechtigt sind und welche Risiken es zu bedenken gibt. Hier finden Sie das Antragsformular als Download Datei.
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